Fördermöglichkeiten

Weiterbildung wird gefördert. Finden Sie heraus, was es für Förderungen gibt und ob sie für Sie in Frage kommen. Sprechen Sie vorab mit uns wenn Sie Fragen hierzu haben, gerne helfen wir Ihnen weiter.

Für Privatpersonen:

Bildungsgutschein

Bundesagentur fuer ArbeitLiegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, 

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Inhalt des Bildungsgutscheins

Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:  

  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Weiterbildung
  • regionaler Geltungsbereich
  • Kosten, die übernommen werden (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten)
  • Gültigkeitsdauer

Soziale Absicherung

Sie sind sozial abgesichert, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit einem Bildungsgutschein gefördert wird. Welche Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden, können Sie folgendem Merkblatt entnehmen: Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Beratung

Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten wurden. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen: 

0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr

*Eine Maßnahmennummer (falls vorhanden) von förderfähigen Programmen der Six Sigma Akademie Deutschland® finden Sie auf den entsprechenden Kursseiten.

Weiterbildungsstipendium

bundesministerium fur bildung und forschung bmbf logo vectorDas Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Daneben ist die besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.

weiterbildungsstipendium

Wichtig: Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie höchstens 24 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienst) können bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden.

Art der Förderung

Innerhalb des Förderzeitraums können Sie Zuschüsse für die Weiterbildung beantragen. Das bedeutet, dass Sie bei den Kosten der Weiterbildung einen Eigenanteil leisten müssen.

Gut zu Wissen: 

  1. Auch die IHK vergibt Weiterbildungsstipendien. Erkundigen Sie sich bei Ihrer IHK vor Ort.
  2. Es gibt eine Vielzahl weiterer Stipendien, die Sie über den Stipendienlotsen suchen können.

industrie und handelskammer ihk vector logo            stipendienlotse frei      

Bildungsurlaub

“Bildungsurlaub” (auch “Bildungsfreistellung” oder “Bildungszeit” genannt) ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:

  • In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen.
  • Die Anzahl der Tage, die gewährt wird, kann vom Alter abhängen.

Neben beruflicher Weiterbildung können – abhängig vom jeweiligen Bundesland – auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Meist werden 5 Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen.

Bildungsprämie

logo bildungspraemie petrolWenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unterstützt Sie die Bundesregierung bei einer berufsbezogenen Weiterbildung mit einer Bildungsprämie.

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt weniger als 20.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro).
Wie sieht die Förderung aus?

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Teilnahmegebühren (höchstens 500 Euro). Sie bezahlen also einen Teil der Weiterbildung selbst, für den anderen Teil übergeben Sie dem Bildungsträger den Prämiengutschein. Beim Spargutschein werden vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung einer Weiterbildung verwendet.

Weiterbildungscheck

Einige Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks an. Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als “Weiterbildungsbonus”, “Bildungsschecks” oder “Quali-Schecks” bezeichnet.

Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Auszubildende, Berufsrückkehrer/innen, Freiberufler/innen und Kleinunternehmer/innen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland.

Wie wird gefördert?

Die Länder legen fest, bis zu welcher Obergrenze eine Förderung erfolgen kann (zum Beispiel 50 Prozent der Lehrgangskosten oder maximal 1.000 Euro). Ergänzend ist eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgesehen.

Für Unternehmen:

BAFA Beratung

500px Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle LogoDie „Förderung unternehmerischen Know-hows” richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Die lean2sigma GmbH der Unternehmensgruppe ist bei der BAFA gelistet: BAFA-Nr. 150856

WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungs­offensive

Bundesagentur fuer Arbeit

  • Zuschüsse zu den Lehrgangskosten bis 100%
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung) bis 100%

Quelle / Texte: Bundesagentur für Arbeit.

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